Ein Blick auf die Lohnabrechnung
News, 15. Januar 2021, Marco Wermelinger
Bild: Pixabay
Monat für Monat flattern die Lohnabrechnungen ins Haus. Doch wer hat diese eigentlich einmal genauer angeschaut?
Dir ist vielleicht aufgefallen, dass sich per Januar 2021 der AHV-Abzug gegenüber dem Vorjahr auf 5,30% leicht erhöht hat. Auch sonst gab es noch einige Anpassungen. Aber bleiben wir einmal bei der AHV.
Weisst du eigentlich, ab wann und wie lange du AHV einzahlen musst?
Je nach Status ist dies unterschiedlich geregelt.
Erwerbstätige entrichten Beiträge ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit. Für Personen im Rentenalter gelten besondere Bestimmungen.
Nichterwerbstätige entrichten Beiträge ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Jede kantonale Ausgleichskasse führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto, auf welches die Arbeitgeber die Lohnabzüge sowie die Arbeitgeberbeiträge einzahlen. Doch wird vom Arbeitgeber auch der richtige Lohn abgerechnet? Ausgleichskassen kontrollieren Betriebe zwar regelmässig – doch du kannst dir selber einen Überblick verschaffen. Bestelle dir jetzt deinen persönlichen Kontoauszug bei deiner Ausgleichskasse.
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