Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungsangebote - Weiterbildung Zofingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungsangebote

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1. Anmeldung und Aufnahmebedingungen

Anmeldungen erfolgen online über unser offizielles Anmeldeformular auf www.weiterbildung-zofingen.ch resp. www.inovatech.ch oder schriftlich auf Papier mit dem ausgefüllten Anmeldeformular. Die Teilnehmerzahl pro Bildungsangebot ist begrenzt.

Die Anforderungen sind aus den jeweiligen Kursbeschreibungen ersichtlich. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Reglemente als verbindlich an. Die Aufnahme in das Bildungsangebot wird schriftlich bestätigt. Werden die Eintrittsanforderungen von mehr Interessierten erfüllt, als die Schule aufnehmen kann, entscheidet das Anmeldedatum über die Aufnahme. In Ausnahmefällen kann das Bildungsangebot verschoben oder abgesagt werden, sofern nicht genügend Anmeldungen vorliegen.

Die Anmeldung gilt für alle Bildungsangebote gemäss Ausschreibung.

Die Angemeldeten sind damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten für interne Zwecke und offizielle Statistiken elektronisch gespeichert und verarbeitet werden, sowie für Infoversände verwendet werden können. Unsere Infoversände können jederzeit schriftlich abbestellt werden. Die Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben.

2. Durchführung

Die Durchführung eines Bildungsangebotes wird schriftlich bestätigt. In Ausnahmefällen kann ein Bildungsangebot abgesagt werden. Sie werden in diesem Fall rechtzeitig informiert und bereits einbezahlte Gebühren für Bildungsangebote werden vollumfänglich zurückerstattet. Bei Absagen besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Änderungen gegenüber der Ausschreibung im Terminplan, bei Unterrichtsinhalten oder im Lehrbeauftragtenteam des jeweiligen Angebots bleiben vorbehalten.

3. Schulferien und Feiertage

Während den Schulferien und den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. Die Daten sind auf der Website www.weiterbildung-zofingen.ch resp. www.inovatech.ch ersichtlich.

4. Unterrichtsort

Der Unterricht findet grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums Zofingen statt. Einzelne Angebote oder spezielle Veranstaltungen können an anderen Unterrichtsorten durchgeführt werden. In diesen Fällen werden Sie rechtzeitig über die Änderungen informiert. In Ausnahmesituationen (Pandemie, Epidemie, Krankheit oder Unfall eines Lehrbeauftragten und weiteren Umständen) kann der Unterricht online durchgeführt werden. Die Leistung von Seiten Bildungsinstitution gilt damit als vollständig erbracht. Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung oder teilweise Rückerstattung. Geplante Onlinemodule können dem Bildungsgangbeschrieb entnommen werden und werden vor Ausbildungsstart kommuniziert oder in Absprache mit den Teilnehmenden festgelegt.

5. Semester

Die Ausbildungen sind je nach Lauflänge in Semester oder Module eingeteilt. Ein Semester entspricht in etwa 6 Monaten Laufzeit. Das Semester beginnt mit dem Ausbildungsstart zu laufen oder gemäss der Ausschreibung im Stundenplan. Es ergeben sich daher verschiedene Semesterzeiten.

Ausbildungsstart im Frühling oder Herbst:
Sommersemester: April – Oktober, Wintersemester: Oktober – April

Ausbildungsstart im Sommer oder Winter:
Herbstsemester: August – Januar, Frühlingssemester: Januar – August

Ausgenommen von dieser Regelung sind Modulangebote oder Kurse mit einer Laufzeit von einem Semester oder von einzelnen Tagen. Die Unterrichtszeiten können der Ausschreibung und später dem Stundenplan entnommen werden.

6. Kosten und Zahlungsfristen

Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten Sie vor Beginn des Bildungsangebots. Für die Einzahlung der Kosten des Bildungsangebots und möglicher weiterer Kosten benutzen Sie bitte den offiziellen Einzahlungsschein. Die Kosten für das Bildungsangebot sind grundsätzlich vor Beginn fällig, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Bei mehrsemestrigen Angeboten werden die Kosten in der Regel für die Dauer eines Semesters erhoben. Ausnahmen sind zwischen Studierenden und Schule vor Beginn des Semesters schriftlich zu regeln. Nach längerer unentschuldigter Absenz oder bei Zahlungsverzug kann die Schule den ganzen Betrag zur sofortigen Zahlung fällig erklären.

Ein Eintritt nach Beginn der Weiterbildung führt nicht zu einer Kostenreduktion. Es gelten die Kurskosten gemäss Ausschreibung. Rückerstattungen nicht besuchter Lektionen werden keine getätigt.

Im Schulgeld inbegriffen sind:
− Lerneinheiten (vor Ort / Online, angeleitetes Selbststudium)
− Kopien der Lehrbeauftragten
− Praktika, Bereitstellen von Laboreinrichtungen
− Diplome, Ausweise und Bestätigungen während des Studiums
− WLAN-Zugriff
− Lizenz Microsoft 365

nicht inbegriffen sind:
− Fachbücher, Lehrmittel
− sämtliche Hilfsmittel (Notebook, etc.)
− externe Veranstaltung (z.B. Exkursionen)
− Externe Prüfungsgebühren (durch Trägerverbände, Organisationen)

Die Höhe der Schulgelder entnehmen Sie der aktuellen Preisliste im Internet bzw. dem Anmeldeformular oder den entsprechenden Broschüren.

Es gilt grundsätzlich eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnstufe erhoben. Für Ratenzahlungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an die Administration der Weiterbildung Zofingen resp. Inovatech.

7. Gutscheine

Bildungsgutscheine und Rabatte sind nicht kumulierbar. Pro Studiengang kann ein Bildungsgutschein eingelöst werden.

8. Preisanpassungen

Preisanpassungen in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung (z.B. Subventionsanpassungen) bleiben vorbehalten.

9. Kantonsbeiträge

Kantone unterstützen die Ausbildung auf Stufe HF. Grundlage dazu bildet die «interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höhere Fachschulen HFSV» (www.edk.ch). Zuständig ist derjenige Kanton, in welchem die Studierenden in den letzten zwei Jahren ohne Unterbruch ihren Wohnsitz hatten. Kantonsbeiträge werden an die Schule ausbezahlt. Bei den Semesterrechnungen handelt es sich um Nettobeträge. Die Kantonsbeiträge werden von den Semestergebühren abgezogen.

10. Prüfungsgebühren

Falls für interne Prüfungen zusätzliche Kosten anfallen, sind diese in der Ausschreibung des jeweiligen Angebots erwähnt. Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. Prüfungsgebühren sind vor dem angekündigten Prüfungstermin zur Zahlung fällig. Gebühren für externe Prüfungen werden in der Regel direkt von der entsprechenden Prüfungsorganisation erhoben.

10. Einschreibegebühr

Bei Anmeldung zu einem HF- oder NDS-Studiengang wird eine Einschreibegebühr von CHF 250.- erhoben. Die Einschreibegebühr ist eine einmalige Gebühr, welche die Aufwände der Einschreibung ausgleicht. Die Einschreibegebühr ist zusätzlich/unabhängig zu den folgenden Semestergebühren geschuldet.

12. Adressänderungen

Adressänderungen sind dem Schulsekretariat unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

13. Abmeldungen und Rücktritte

Kurse
Kurse sind Bildungsangebote mit einer Dauer von längstens einem Semester (z.B. Vorbereitungskurse). Abmeldungen von bestätigten Angeboten vor Beginn des Bildungsangebotes sind der Administration schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % der geschuldeten Gebühr (ganze Kursdauer), mindestens aber CHF 50.- verrechnet. Ein den erforderlichen Qualifikationen entsprechender Ersatzteilnehmender kann kostenlos gestellt werden. Rücktritte nach Beginn der Weiterbildungen sind nicht möglich. Die Kosten für das Bildungsangebot werden in diesem Fall nicht zurückerstattet, bzw. sie sind zur Zahlung fällig. Nichteinzahlung der Kosten für das Bildungsangebot gilt nicht als Abmeldung.

Bildungsgänge
Bildungsgänge sind Angebote mit einer Dauer von mehr als einem Semester. Abmeldungen von bestätigten Angeboten vor Beginn des Bildungsangebotes sind der Administration der Weiterbildung Zofingen resp. der Inovatech in jedem Fall schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Die Abmeldung ist erst nach schriftlicher Rückbestätigung der Bildungsinstitution gültig. Bei einer Abmeldung bis 2 Wochen vor Bildungsgangbeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 % der geschuldeten Semesterkosten. Ab 14 Tagen vor Unterrichtsbeginn ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und die Bildungsgangkosten für das 1. Semester sind vollumfänglich zu bezahlen. Bei einem allfälligen Rücktritt vor Ende eines Semesters sind die ganzen Semesterkosten geschuldet, unabhängig davon, ob die Abmeldung, das Nichterscheinen oder der Abbruch einer Weiterbildung wegen Krankheit, Unfall, Berufs- oder Wohnortwechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche die Weiterbildung Zofingen resp. die Inovatech keine Verantwortung übernehmen kann. Ein den erforderlichen Qualifikationen entsprechender Ersatzteilnehmender kann kostenlos gestellt werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Ein Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-Mail) der Administration der Weiterbildung Zofingen resp. der Inovatech mindestens 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Der Rücktritt ist erst nach schriftlicher Rückbestätigung der Bildungsinstitution gültig. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet.

Studiengänge HF und Studiengänge NDS
Abmeldungen und Rücktritte sind der Administration der Weiterbildung Zofingen resp. der Inovatech in jedem Fall schriftlich mitzuteilen. Bei einer Abmeldung vor Beginn des Studiengangs wird die bereits einbezahlte Einschreibegebühr nicht rückerstattet.
Bei einem allfälligen Rücktritt vor Ende eines Semesters sind die ganzen Semesterkosten geschuldet, unabhängig davon, ob der Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Berufswechsel, Wohnortswechsel oder aus anderen Gründen erfolgt, für welche die Weiterbildung Zofingen resp. die Inovatech keine Verantwortung übernehmen kann. Ein Rücktritt muss schriftlich (Brief oder E-Mail) der Administration der Weiterbildung Zofingen resp. der Inovatech mindestens 30 Tage vor Semesterende mitgeteilt werden. Der Rücktritt ist erst nach schriftlicher Rückbestätigung der Bildungsinstitution gültig. Andernfalls werden die Kosten für das nächste Semester in Rechnung gestellt und sind geschuldet.

14. Bestätigungen

Am Ende eines Bildungsangebots stellt die Weiterbildung Zofingen resp. die Inovatech je nach Angebot Bestätigungen, Attests, Zertifikate oder Diplome aus. Diese können eine Anwesenheitspflicht voraussetzen. Die genaue Regelung ist vom gewählten Bildungsangebot abhängig.

15. Unterrichtsausfall

Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch die Weiterbildung Zofingen resp. die Inovatech oder ihre beauftragten Personen verursacht wurde. Es werden keine Reise- und anderen Kosten, die aus Nachholterminen entstehen können, erstattet. Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Aufgrund von versäumten Lektionen erfolgt keine Rückerstattung von Kosten.

16. Haftung

Die Weiterbildung Zofingen resp. die Inovatech und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, die aus durch sie organisierte Bildungsangebote und andere Veranstaltungen entstehen können. Ausgenommen bleibt grobe Fahrlässigkeit. Versicherungen sind die Sache der Teilnehmenden.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zofingen.

Zofingen, 1. Januar 2025

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