Geschenke auf dem Lohnausweis - Weiterbildung Zofingen

Geschenke auf dem Lohnausweis

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Wirtschaft, 8. November 2023, Peter Rüegg

Geschenke von Unternehmen an ihre Mitarbeitenden gehören zu den Lohnnebenleistungen. Sie müssen nicht auf dem Lohnausweis aufgeführt werden – wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Es ist Advent, eine Firmenfeier: Murat und Eveline treten nach vorne. CEO Reto gratuliert den beiden zu ihrem 25-Jahr-Jubiläum und hält eine kleine Dankesrede. Dann überreicht er beiden je ein riesiges Geschenk mit einer edlen roten Schleife. Alle applaudieren begeistert.

Weiter hinten sitzt Regula von der Lohnbuchhaltung. Ihr Blick ist etwas nachdenklich. Man sieht es ihr an: In ihrem Kopf arbeitet es. Sie überschlägt den Wert des Geschenks.

Dieses sieht teuer aus. Hoffentlich hat es nicht mehr als 500 Franken gekostet! Denn sonst müsste Regula es auf dem Lohnausweis deklarieren. Das käme bei Eveline und Murat sicher nicht gut an.

Warum 500 Franken als Grenze?

Aus Sicht der Arbeitgeber sind persönlich überreichte Geschenke an der Feier eines Dienstjubiläums besonders wirksame Lohnnebenleistungen. Sie zeigen öffentlich Wertschätzung, und werden von Mitarbeitenden positiv wahrgenommen.

Solange ein Geschenk den Grenzwert von 500 Franken nicht überschreitet, muss es im Lohnausweis nicht deklariert werden. Das Feld neben Ziffer 2.3, «Andere Gehaltsnebenleistungen» bleibt leer.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung listet viele weitere Leistungen auf, die den Mitarbeitenden zugutekommen: Halbtaxabos, Reka-Checks, Rabatte, Tickets etc. Wann müssen sie deklariert werden und wann nicht? Dazu gibt es eine Wegleitung und eine Liste mit Fragen und Antworten (siehe Links unten).

Das Ausfüllen eines Lohnausweises ist anspruchsvoll. Fehler können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu heiklen Situationen führen,

Teste dich selbst.

Kennst du die Antworten?

  • Die Pausenverpflegung der Mitarbeitenden besteht aus Kaffee, Mineral, Gipfeli und ist gratis.
    Gehört das auf den Lohnausweis? *
  • Muss ich ein in Form von Ferien bezogenes Dienstaltersgeschenk auf dem Lohnausweis deklarieren? **
  • Muss ich Naturalgeschenke, deren Wert 500 Franken übersteigt, vollumfänglich auf dem Lohnausweis deklarieren?
    Oder genügt der Betrag, der die 500 Franken übersteigt? ***

Antworten

* nein

** nein

*** Ersteres ist richtig

Links

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